Beeinträchtigungen unter Studierenden. Allg. Hilfsangebote und Nachteilsausgleich als Option (auch) bei e-Prüfungen
Brown Bag Lunch für Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen
Impulsvortrag: Andreas Kotthaus
Nach einer neuen Studie haben ca. 16 % aller Studierenden an deutschen Hochschulen eine studienrelevante Beeinträchtigung. Dies äußert sich darin, dass sie deutlich häufiger als Studierende ohne Beeinträchtigung das Studienfach wechseln, länger studieren oder das Studium ganz abbrechen. Dabei trifft diese Gruppe an Studierenden immer wieder auf bauliche, technische oder geistige Barrieren, die ihnen den Studienalltag erschweren. Was bedeutet das für Lehrende?
Viele dieser Barrieren lassen sich aber mit überschaubarem Aufwand beseitigen. D.h. das Problem ist nicht unbedingt die Beeinträchtigung, sondern wie Lehrende damit umgehen. Z.B. können wir Studierenden mit Sehbeeinträchtigung allein schon durch barrierearme Lehr-/Lern- bzw. Prüfungsmaterialien (Schriftgröße, Kontrast etc.) unterstützen. Die Studierenden selbst haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen sogenannten Nachteilsausgleich zu beantragen. Diese Option zu kennen und Studierende aktiv auf diese Möglichkeit hinzuweisen ist umso wichtiger, wenn das gewählte (e-) Prüfungsformat keine umfassende Anpassung der Materialien zulässt.
In diesem Workshop möchte ich anhand von wenigen Beispielen einige Schwierigkeiten aufzeigen, die ein Studieren mit Beeinträchtigung mit sich bringt. Wir beschäftigen uns dann damit, was Lehrende tun können, um dieser Personengruppe zu helfen, frei nach dem Motto: „Behindern ist heilbar“. Hauptthema dieser Veranstaltung ist aber der Nachteilsausgleich. Hier beschäftigen wir uns insbesondere mit dem rechtlichen Rahmen und den möglichen Formen eines Nachteilsausgleiches, der Beantragung, Vorurteilen, Problemen sowie einigen Fallbeispielen, die auch (aber nicht nur) Prüfungsszenarien behandeln.
Ziele der Veranstaltung:
Die Teilnehmenden …
- sind für das Thema „Studieren mit Beeinträchtigung“ neu sensibilisiert;
- kennen die rechtlichen Grundlagen zu Nachteilsausgleichen (NTA) und BUW-interne Beratungs- sowie Beantragungsprozesse;
- können Optionen für eine individuelle, beeinträchtigungsbezogene Ausgestaltung eines Nachteilsausgleiches auf ihre Prüfungstätigkeit übertragen.
Diese Veranstaltung ist mit 2 AE anrechenbar für:
- ZDI (Modul II "Hochschuldidaktik und Mediendidaktik");
- ZHD (Basismodul, Themenfeld "Prüfen und Bewerten");
- ZHD (Erweiterungsmodul, Themenfeld "Prüfen und Bewerten")
Methoden: Input/Vortrag, Diskussion/Austausch im Plenum
Struktur der Lernphasen: Synchron
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